1878, Briefe 675–789a
695. An Ernst Schmeitzner in Chemnitz (Postkarte)
<Baden-Baden, 15. März 1878> Freitag. früh.
Aber, werthester Herr Verleger, Sie erinnern sich unseres Vertrags: Geheimhaltung bis 1 Mai! Davon kann ich nicht mehr nachlassen als diess: vom Augenblicke der Versendung der Freiexempl<are> an dürfen Sie im buchhändl<erischen> Börsenblatte, in den Bayr<euther> Bl<ättern> usw. inseriren, aber nicht eher. Treiben Sie den Buchdrucker echt an, heute kam wieder kein Bogen. —
Ich sende eben Bogen 14. Die Karte mit dem eingeschobenen Satze, dessentwegen ich vorher an Sie (und an Köselitz) schrieb, ist doch in Ihren Händen? —
Fritzsch hat sein Verhältniss zu Hr. K<ipke> befriedigend erklärt. Er schreibt: „Selbstverständlich ist der zukünftige Besitzer von Hr. Kipke zur Zahlung des Honorar’s an Sie verpflichtet worden“. Ich frage Sie: war wirklich Hr. K<ipke> davon unterrichtet, dass F<ritzsch> das Honorar noch nicht gezahlt hat? Oder erfuhr er es erst von Ihnen? — Der Sache nach gleichgültig. —
Mir geht es schlecht, schlecht. Wäre nur diese Drucklegung erst vorbei! Ich soll und kann ja eigentlich nicht lesen und schreiben. Also, helfen Sie, lieber Hr. Verleger. Im April sehen wir uns.
Ihr F. N.